Abmahnung wegen Filesharing - verschiedene WerkartenAbmahnungen wegen Filesharing werden wegen verschiedener Werkarten bzw. in verschiedenen Konstellationen ausgesprochen. So wird der Download bzw. der Upload von einzelnen Musikwerken / Songs abgemahnt oder der Download / Upload von mehreren Musikwerken in einer Sammelabmahnung abgemahnt. Gegenstand vieler Abmahnungen ist auch der Vorwurf von Filesharing von Musikalben oder Hörbücher. Durch die Verbesserung von Internetverbindungen, die mit einer höheren Bandbreite verbunden ist, ist auch der Vorwurf von Filesharing von kompletten Filmen in den Vordergrund gerügt. Gegenstand vieler Abmahnungen ist daher der Vorwurf von Filesharing von aktuellen (Kino-) Filmen, aber insbesondere auch Pornofilmen. Als dritte Kategorie von Abmahnungen wegen Filesharing lässt sich Software ausmachen. In diesem Bereich wird Filesharing von Computerspielen, aber auch von Anwendungssoftware mittels anwaltlicher Abmahnung verfolgt. Eine eigene Kategorie stellen Abmahnungen dar, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers / Samplers / Compilation wie den German Top 100 Single Charts, Bravo Hits oder ClubSounds ausgesprochen werden. Abmahnungen aus dieser Kategorie bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit, da hier häufig Folge-, Doppel- und oder Sammelabmahnungen drohen. |






