PDF Drucken E-Mail

Abmahnung wegen Filesharing von Werken der Universal Music GmbH

Die Universal Music GmbH ist eine der größten Musikrechteinhaberinnen in Deutschland. Entprechend hart getroffen wurde daher Universal Music auch durch Einbußen wegen illegalen Filesharings in Internettauschbörsen.

Universal Music hat daher seit einigen Jahren die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen und lässt durch Rasch im großen Umfang anwaltliche Abmahnungen wegen Filesharings an Internetanschlussinhaber aussprechen.

Die Kanzlei Rasch spricht im Auftrag von Universal zwei Arten von Abmahnungen aus: Zum einen werden Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing von kompletten Musikalben ausgesprochen. Daneben spricht die Kanzlei Rasch auch "Sammelabmahnungen" wegen Filesharing von mehreren Songs aus. Die letztgenannte "Sammelabmahnung" steht häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts. In diesem Fall drohen den Betroffenen weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber / Kanzleien.

Die Forderungen sind in beiden Abmahnungen identisch. Die Kanzlei fordert den Betroffenen Rechteinhaber auf gegenüber Universal eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bietet weiter an, alle Ansprüche gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 1.200,-- € abzugelten. Obwohl die Abmahnung durch Rasch / Universal Music - auch aufgrund der Höhe des Betrags - von Betroffenen häufig als "Abzocke" empfunden wird, sollte eine Abmahnung durch die Kanzlei Rasch im Auftrag von Universal Music auf jeden Fall ernst genommen werden! Die Abmahnung beruht auf Normen aus dem UrhG und im Fall einer Missachtung / Nichtreaktion drohen den Betroffenen erhebliche Konsequenzen!

Wir beraten Sie gerne!

Informationen zu aktuellen Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte finden Sie hier!