GSDR GmbH - Abmahnungen wg. FilesharingDie GSDR GmbH mit Sitz in Frankfurt tritt seit geraumer Zeit als Rechteinhaberin von einzelnen Musikwerken auf und lässt durch die Kanzlei Kornmeier & Partner anwaltliche Abmahnungen wg. des Vorwurfs von Filesharing ihrer Songs aussprechen. Bei den durch die GSDR GmbH / Kornmeier & Partner abgemahnten Songs handelt es sich in der Regel um Songs, die in den German Top 100 Single Charts oder einem anderen Chartcontainer / Sampler enthalten sind. Dies ist für Betroffene sehr gefährlich, da die Abmahnung durch Kornmeier in der Regel mit dem Vorwurf von Filesharing des kompletten Samplers / Chartcontainers steht. In diesem Fall drohen weitere Abmahnungen durch andere Kanzleien / Rechteinhaber. Inhaltlich ist die Abmahnung von Kornmeier & Partner identisch mit denen, die Kornmeier für die EMI Music ausspricht. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und weiter angeboten alle Forderungen der GSDR GmbH gegen Zahlung von 450,-- € abzugelten. Falls auch Sie eine Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner / GSDR GmbH erhalten haben, beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen zu einem unverbindlichen Erstgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt telefonisch zur Verfügung. Abmahnungen GSDR GmbH - Beispiele |






