Abmahnung Zimmermann & Decker wegen FilesharingDie Kanzlei Zimmermann & Decker mit Sitz in Hamburg vertritt verschiedene Rechteinhaber und verfolgt Rechtsverletzungen durch Filesharing von Songs in Internettauschbörsen Peer-to-Peer-Netzwerken mit anwaltlichen Abmahnungen. Die Kanzlei vertritt dabei vornehmlich folgende Rechteinhaber:
Die tonpool Medien GmbH ist Rechteinhaberin an zahlreichen Songs bekannter Künstler / Bands wie „Xavier Naidoo“ und „Söhne Mannheims“. Gegenstand von Abmahnungen durch die Kanzlei Zimmermann & Decker ist regelmäßig der Vorwurf von Filesharing eines Songs der vorgenannten Interpreten. Die Höhe der Forderung liegt regelmäßig bei 450,-- €. Wie auch bei den Kanzleien Kornmeier & Partner, Rasch Rechtsanwälte, FAREDS, Rechtsanwalt Sebastian, Schalast & Partner, Bindhart Fiedler Zerbe Rechtsanwälte und Denecke von Haxthausen & Partner stehen Abmahnungen von Zimmermann & Decker häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers / Samplers / Compilation wie den German Top 100 Single Charts. Betroffene müssen daher mit weiteren Abmahnungen durch andere Kanzleien rechnen. |
Abmahnung Zimmermann & Decker - Filesharing / Urheberrechtsverletzung an dem Song "XAVAS - Schau nicht mehr zurück" im Auftrag der tonpool...
Montag, 12. November 2012
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Samstag, 31. März 2012
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Dienstag, 27. März 2012
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Montag, 17. Oktober 2011






